Wirtschaftliche Hilfen

Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen vom Staat

Alle örtlichen Schwangerenberatungsstellen beraten Sie (auf Wunsch auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes) über den Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen vom Staat nach der Geburt Ihres Kindes.



Zu allen Fragen nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie Informationen und Hilfe in den städtischen Schwangerenberatungsstellen